Für Tierhalter gelten ganz eigene umfassende Haftungsbestimmungen: So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn ganz ohne eigenes Zutun des Tierhalters - einzig durch das Verhalten des Tieres - ein Schaden verursacht wird.
"Wenn Sie Hundebesitzer sind, sollten Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus.”
Spiegel Online (10/2006)
Ihre Vorteile im Überblick
übernimmt Ihre Gefährdungshaftung als Tierhalter
Kostenersatz der durch Hunde verursachten Schäden
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Tipp:
Haftpflichtkasse Darmstadt versichert alle Hunderassen ohne Einschränkung.
Kleintiere (z.B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert.
Aber Hunde und Pferde sowie andere Großtiere müssen seperat versichert werden.
Unter der Hundehaftpflichtversicherung versteht man die Versicherung von Schäden, die von Hunden verursacht wurden. Jeder Hundehalter sollte eine solche Versicherung besitzen.
Es passiert doch immer wieder: Ein Hund rennt auf die Straße und verursacht einen schweren Autounfall... Der Briefträger wird von einem Hund gebissen... Oder ein Hund beißt einen anderen Hund oder ein anderes Tier... Wer kommt für den Schaden auf?
Generell gilt: Der Halter von Hunden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Hund verursacht und zwar unbegrenzt.
Das ist im §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Bei der Hundehaftpflichtversicherung haftet der Hundehalter ohne eigenen Einfluss auf das Verhalten seines Hundes. Man geht bei dieser Versicherung also nicht von einem Verschulden aus (wie bei der Privathaftpflicht).
Zu beachten ist, dass fast alle Gesellschaften die Versicherung von Kampfhunden ausschließen.
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