Kernpunkt des
Bürgerentlastungsgesetzes
sind die verbesserten Möglichkeiten, die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzusetzen.
Wer seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlt, wie z.B. Selbstständige, kann diese und andere Kosten zur Vorsorge (Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen) bis zu einer Höhe von jährlich
2800 Euro
absetzen.
Die Obergrenze für Arbeitnehmer wurde ebenfalls um 400 Euro auf
1900 Euro
angehoben.