Lexikon -Auslandsschadenschutz

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland besteht besonderer Schutz. Erleidet die versicherte Person auf einer Auslandsreise einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner selber beim Versicherer kraftfahrzeughaftpflichtversichert wäre.
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie auf mitgeführtes Gepäck und die Ladung.

Der Versicherer leistet bis zu der vereinbarten Deckungssumme oder entsprechend im Versicherungsschein angegeben Betrag.

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