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Hinterbliebene-Rechner
Hinterbliebenen-Rechner
Verstirbt ein Angehöriger, der zuvor eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, können sich Hinterbliebene diese als Rente auszahlen lassen. Dabei ist die Höhe der Rente davon abhängig, wieviel das angesparte Vermögen in der Lebensversicherung zum Todeszeitpunkt (Todesfallsumme) beträgt. Der Hinterbliebenenrechner bemisst anhand einer angegebenen Inflation und Rendite die Höhe dieser Todesfallsumme, damit eine angegebene Rente für den Hinterbliebenen bis zu einem bestimmten Alter gezahlt werden kann.
Übrigens: Beim Abschluss der Lebensversicherungspolicen sollte man beachten, dass für die Lebensversicherung die Erbschaftssteuer anfällt! Mit „Überkreuzversicherungen“, d.h. dass ein Partner die Lebensversicherung für den anderen Partner abschließt, lässt sich diese Steuer umgehen.
Weitere Information zum
Hinterbliebenenschutzrechner
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Hier finden Sie den
Hinterbliebenenschutzrechner
kostenfrei für Ihre Homepage.
Zur Verfügung gestellt durch
Versicherungsbote Verlag UG
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Viola Singer
Amtshäuser 31
06217 Merseburg 03461/201284
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