| Zum 01.September 2009 tritt das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts in Kraft.
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Legen Sie fest, wie der Arzt im Ernstfall behandeln soll.
Alleine im Krankenhaus liegen. Oder nach einer Operation noch in Narkose dämmern und nicht ansprechbar sein: Wer passt da auf einen auf? Für solche Fälle haben rund 9 Mio. Deutsche deshalb vorgesorgt: mit einer Patientenverfügung. Die regelt nicht nur, ob der Kranke z.B. maschinell beatmet oder künstlich ernährt werden darf, sondern sorgt zudem dafür, dass auch nicht verheiratete Partner einander beistehen dürfen.
Was regelt die Patientenverfügung?
Sie wird vorsorglich für den Fall verfasst, dass man im Krankenhaus selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Gleichzeitig sollte man eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Darin werden eine oder mehrere Personen benannt. Diese sorgen dann dafür, dass die Verfügung auch umgesetzt wird, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Warum wurde das jetzt zum Gesetz?
Eine Patientenverfügung konnte man bisher schon machen. Ab dem 1.September 2009 wird sie per Gesetz rechtlich bindend. Das war u.a. notwendig, weil bei Ärzten und Pflegern Rechtsunsicherheit herrschte. Zum einen befürchteten sie, sich dem Vorwurf der Sterbehilfe auszusetzen, wenn sie auf Wunsch des Patienten Apparate ausschalteten. Zum anderen sahen Anwälte darin eine Körperverletzung, wenn sie den Willen des Patienten ignorierten. Was muss in der Verfügung stehen?
Sie sollte keine Pauschalformulierungen (z.B. Ich möchte nicht an Apparate angeschlossen werden) enthalten. Man sollte genau angeben, was man will und was nicht. (z.B. ob bei Schmerzen Medikamente eingesetzt werden sollen, auch wenn der Tod dadurch eher eintreten könnte). Holen sie sich fachlichen Rat bei z.b. Patientenberatung oder Ihrem Hausarzt. Als Laie ist man schnell überfordert. Gibt es ein einheitliches Formular?
Nein. Es gibt Musterverfügungen von verschiedenen Organisationen. Eine Broschüre und Textbausteine finden Sie beim Bundesministerium. Muss ein Notar unterschreiben?
Das ist nicht zwingend notwendig. Wenn ein Zeuge unterschreibt, dass Sie die Patientenverfügung aus eigenem Willen und bei vollem Bewusstsein verfasst haben.
Ist meine bestehende Patientenverfügung noch gültig?
Ja, bereits bestehende Patientenverfügungen bleiben wirksam.
Gilt eine Patientenverfügung ewig?
Ja, Experten raten dennoch, sie ca. alle 2 Jahre zu erneuern. Wenn sich an Ihren Wünschen nichts geändert hat, reicht bereits eine erneute Unterschrift mit aktuellem Datum. Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?
Ja, Sie können die Verfügung jederzeit widerrufen. Wo bewahre ich sie auf?
Am besten da, wo sie für Ihre Vertrauensperson, Betreuer oder Ärztin
gut zugänglich ist. Auch am Wochenende. Also lieber im Ordner im Schrank als im Schließfach bei der Bank.
Das hat der Gesetzgeber klar verneint. Experten befürchten aber, dass es in der Praxis Grenzfälle geben kann, wo eindeutige Diagnosen schwierig werden können. Wo gibt es mehr Informationen? Beim Bundesministerium der Justiz Patientenverfügung. |
