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Die neue Wohn-Riester-Förderung erleichtert Ihnen den Weg in Ihr selbstgenutztes Eigenheim - mit staatlichen Zulagen für alle, die sofort oder später finanzieren wollen.
Die Wohn-Riester-Förderung lohnt sich für alle
Die neue Förderung kann für den Kauf, Bau oder zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie oder den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften eingesetzt werden. Außerdem können die staatlichen Zulagen für die Tilgung von Wohnbau- und Bauspardarlehen verwendet werden. Voraussetzung ist immer, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet, nach dem 31. Dezember 2007 gekauft bzw. gebaut wurde und selbst genutzt wird. Auch der Erwerb von Dauerwohnrechten, etwa in einem Seniorenheim, wird seit 1. Januar 2008 gefördert. Kann ich mit Wohn-Riester auch mein Haus sanieren? Nein, Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen werden nicht gefördert. So funktioniert die Wohn-Riester-Förderung
Grundsätzlich gehören Beamte und Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie Personen, die dem Alterssicherungssystem der Landwirte angehören, zu den begünstigten bzw. förderfähigen Personen. Das sind zum Beispiel:
Ehegatten dieser Personen – auch wenn sie selbst nicht begünstigte Person sind – können ebenfalls einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen. Auf diese sogenannten »Ehegattenverträge« fließen nur die Zulagen.
Wie wird Wohn-Riester besteuert? Wie bei allen Riester-Produkten gilt: Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind die Beiträge grundsätzlich steuerfrei, in der Auszahlungsphase muss die Riester-Rente dann versteuert werden.Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe? Wer sein Haus wieder verkauft, muss den Betrag aus dem Wohnförderkonto innerhalb von vier Jahren in eine andere selbst genutzte Immobilie investieren oder innerhalb eines Jahres wieder in einen riestergeförderten Altersvorsorgevertrag einzahlen. Dann bleibt die Förderung in vollem Umfang erhalten. Anderenfalls gilt der Verkauf als schädliche Verwendung und die entnommenen Beiträge aus dem Wohnförderkonto - also die eigenen Beiträge und Zulagen- sind als Leistungen noch im selben Jahr mit dem persönlichen Steuersatz voll zu versteuern. Kann ich mein Haus vermieten, wenn ich es selbst nicht mehr nutzen kann? Auch hier wird zunächst eine Aufgabe der Selbstnutzung gesehen und die Förderung ist bedroht. Eine Vermietung wäre nur dann unschädlich, wenn man z.B. beruflich bedingt, die Immobilie nur für diesen Zeitraum befristet vermietet und beabsichtigt, die Selbstnutzung später wieder aufzunehemn. Dies müsste allerdings vor dem 67.Lebensjahr geschehen. Was ist noch wichtig? Wer über Wohn-Riester finanziert, der hat eine 20-jährige Haltefrist, die ihn an die Selbstnutzung seiner Immobilie bindet! Wer innerhalb dieser Frist die Selbstnutzung dauerhaft aufgibt, löst die Versteuerung aus und kann damit seine gesamte Förderung verlieren. Wie hoch ist die Förderung ?
* begrenzt auf 2.100 € abzüglich der Zulagen
Wenn Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen, erhalten Sie die volle Grundzulage. Darüber hinaus bekommen Sie vom Staat für jedes Ihrer kindergeldberechtigten Kinder eine Kinderzulage. Ist Ihr Beitrag geringer, erhalten Sie die Zulagen anteilig. Die zusätzliche Möglichkeit einer hohen Steuerersparnis haben Sie, wenn Sie den maximalen Förderbeitrag einzahlen. |
