Gesetzesänderungen im April 2019

  • Für Diesel, die nicht mindestens die Abgasnorm Euro 5 haben, gilt ab April ein Fahrverbot in der Stuttgarter Umweltzone.
  • Zeitarbeiter in den alten Bundesländern haben Anspruch auf mehr Mindestlohn.
  • Für Beamte des Bundes steigt die Besoldung um mehr als 3 Prozent.
  • Mehr Umzugskosten können pauschal von der Steuer abgesetzt werden.

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