- Online-Plattformen wie Amazon haften für Händler, die keine Umsatzsteuer entrichten.
- Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen um 45 Cent bzw. 25 Cent pro Stunde.
- Für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder erhalten Mütter bzw. Väter rückwirkend zum Jahresbeginn mehr Rente.
- Bereits vor August 2018 tätige Wohnimmobilienverwalter benötigen ab März eine Erlaubnis.
- Groß-Lkw dürfen mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet werden.
- Landwirte, die ihren Hof behalten und in Rente gehen, sollten die Rente bis Ende März beantragen.
- Die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erfolgt 2019 voraussichtlich zum vorletzten Mal.
hier weiterlesen: Anwalt.de