Gesetzesänderungen im März 2019

  • Online-Plattformen wie Amazon haften für Händler, die keine Umsatzsteuer entrichten.
  • Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen um 45 Cent bzw. 25 Cent pro Stunde.
  • Für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder erhalten Mütter bzw. Väter rückwirkend zum Jahresbeginn mehr Rente.
  • Bereits vor August 2018 tätige Wohnimmobilienverwalter benötigen ab März eine Erlaubnis.
  • Groß-Lkw dürfen mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet werden.
  • Landwirte, die ihren Hof behalten und in Rente gehen, sollten die Rente bis Ende März beantragen.
  • Die Zeitumstellung auf die Sommerzeit erfolgt 2019 voraussichtlich zum vorletzten Mal.

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