Ohne Urlaubsantrag darf Urlaub nicht mehr einfach verfallen

Hat ein Mitarbeiter keinen Urlaub beantragt, durfte der Urlaub bisher verfallen. Das verstößt jedoch gegen EU-Recht. Arbeitnehmer behalten ihre Urlaubsansprüche, auch wenn sie keinen Urlaub beantragt haben. Arbeitgeber können das jedoch verhindern, wenn sie Mitarbeiter auf den drohenden Verfall klar und rechtzeitig hinweisen und ihnen den Urlaub ermöglichen.

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