Gesetzesänderungen im Februar 2019

  • Für Medikamente gelten neue Anforderungen zum Schutz vor Fälschungen.
  • Pensionsfonds dürfen Sterbegeld an Hinterbliebene leisten.
  • Neurentner erhalten höhere Erwerbsminderungsrenten.
  • Der 8. März wird neuer Feiertag in Berlin.
  • Die Vergütung für Solarstrom sinkt schrittweise.
  • Wer Strom und Gas erzeugt, speichert oder verbraucht, muss sich im Marktstammdatenregister registrieren.
  • Das Freihandelsabkommen JEFTA zwischen der EU und Japan tritt in Kraft.

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