Urlaubsanspruch – was gilt bei Elternzeit und Mutterschutz?

Voll in Elternzeit gehen, das fühlt sich an wie Urlaub – ist aber rechtlich nicht dasselbe. Während der Elternzeit erwerben Eltern nämlich weitere Urlaubsansprüche. Der Arbeitgeber kann den Urlaub aber kürzen. Das ist aber nicht in jedem Fall möglich und beim Mutterschutz von vornherein ausgeschlossen.

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