Baukindergeld: Die Voraussetzungen, die Verwendungen

Berechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind mit einem jährlichen Haushaltskommen bis zu 90.000 Euro zuzüglich. einem Freibetrag von 15.000 Euro pro weiteres Kind und dem Nachweis, dass das Haus bezogen oder der Bauantrag genehmigt ist. Zudem muss die Immobilie von den Antragstellern selbst genutzt werden.

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