Arbeitsunfall: Wann der Toilettengang zur Privatsache wird

Kommt ein Beschäftigter in den Sanitärräumen seines Arbeitgebers zu Schaden, so hat er keinen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Heilbronn mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 27. Dezember 2017 entschieden (S 13 U 1826/17).

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