Hecken schneiden bald nicht mehr erlaubt?

Ein regelmäßiges Zurückstutzen von Hecken und anderen Gehölzen soll diese gesund halten, lässt den Garten besser aussehen und dient oft auch dem Frieden mit dem Grundstücksnachbarn.

Für den Zuschnitt kann entweder ein Fachmann beauftragt werden oder der Gartenfreund greift selbst zur Heckenschere. Sind Haus und Garten nur gemietet, hat die notwendigen Gartenarbeiten grundsätzlich der Vermieter zu erledigen. In den meisten Mietverträgen ist aber vereinbart, dass der Mieter die Aufgaben übernimmt. Die gesetzlichen Regelungen sind aber von allen zu beachten.

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