Sturmschäden

Sturmtief Friederike wird im Laufe des Tages mit Geschwindigkeiten in Orkanstärke vieles durcheinanderwirbeln. Wie entscheiden Gerichte, wenn sich Sachen durch Stürme selbstständig machen? Die folgenden Entscheidungen über entwurzelte Bäume, herabfallende Gebäudeteile und herumfliegende Mülltonnen zeigen, worauf es ankommt.

Umgestürzte Bäume

Umstürzende Bäume verursachen erhebliche Schäden, wenn sie auf Autos, Häuser oder gar Menschen fallen. Verantwortlich für den Baum ist grundsätzlich derjenige, auf dessen Grundstück er steht. Doch wann muss der Besitzer des Baums auch für Schäden haften? Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt insofern keine anlasslosen Vorsorgemaßnahmen (Urteil vom 06.03.2014, Az.: III ZR 352/13). Anlass zur Überprüfung geben aber Umstände wie das Alter des Baums, sein Zustand, sein Standort, ein das Umstürzen begünstigendes Wachstum oder Ähnliches.

Handeln ist dann angesagt, wenn besondere Umstände vorliegen wie etwa morsche Äste oder beschädigte Wurzeln. Dann ist der Baumbesitzer auch zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung des Baums verpflichtet. Das bedeutet: Entwurzelt der Sturm einen gesunden Baum oder bricht er einen gesunden Ast ab, zählt das zum allgemeinen Lebensrisiko. Im Streitfall wird ein Gericht regelmäßig Beweis über den Baumzustand durch ein Sachverständigengutachten erheben.

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