In jedem Arbeitsvertrag lauern unwirksame Klauseln

Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten: So oder so ähnlich steht es in vielen Arbeitsverträgen. Streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht, kommen solche und weitere Klauseln immer wieder unter die Räder. Fast immer geht das zulasten der Arbeitgeberseite. Denn anstelle einer nichtigen Vertragsbestimmung gilt dann meist das arbeitnehmerfreundlichere Gesetz. Schließlich behandeln Gerichte vorformulierte Klauseln auch in Arbeitsverträgen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Und für diese gelten enge Grenzen, um eine einseitige Benachteiligung zu verhindern.

hier weiterlesen: Anwalt.de