Abgasskandal – Streit mit dem Rechtsschutzversicherer

Ein Rechtsschutzversicherer darf einem Versicherten, der Leistungen begehrt, weil er als Betroffener des Abgasskandals auf Rückabwicklung des Kaufvertrages pocht, nicht die Deckungszusage verweigern. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. September 2017 hervor (I-4 U 87/17).


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