Gesetzesänderungen im November 2017

  • Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Raumplanung wird zur Pflicht.
  • Im Pflegebereich werden neue Mindestlöhne festgelegt. Sie gelten allerdings erst ab 2018.
  • Schuldner können in bestimmten Fällen die Einsicht ins Schuldnerverzeichnis beschränken.
  • Wer bestimmte Bewachungstätigkeiten ausübt, muss bis Ende November über einen Sachkundenachweis verfügen.
  • Menschen mit mehreren Vornamen können deren Reihenfolge im nächsten Jahr ändern lassen.

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