- Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Raumplanung wird zur Pflicht.
- Im Pflegebereich werden neue Mindestlöhne festgelegt. Sie gelten allerdings erst ab 2018.
- Schuldner können in bestimmten Fällen die Einsicht ins Schuldnerverzeichnis beschränken.
- Wer bestimmte Bewachungstätigkeiten ausübt, muss bis Ende November über einen Sachkundenachweis verfügen.
- Menschen mit mehreren Vornamen können deren Reihenfolge im nächsten Jahr ändern lassen.
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