Arbeitnehmerhaftung: Missgeschick, Unfall oder Absicht?

Im deutschen Schadensrecht gilt grundsätzlich das „Alles oder Nichts-Prinzip“. Diese Grundregel besagt, dass man grundsätzlichen jeden Schaden zu hundert Prozent ersetzen muss, den man durch fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln verursacht hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Malheur handelt, das jedem hätte passieren können oder um einen absichtlich zugefügten Schaden. Sobald man sich einen Vorwurf machen lassen muss – und sei es nur die geringste Fahrlässigkeit –, muss man den angerichteten Schaden in voller Höhe ersetzen.

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