Wer auffährt hat Schuld – oder?

Behauptet ein Verkehrsteilnehmer, dass es nur deswegen zu einem Auffahrunfall gekommen sei, weil das vor ihm fahrende Fahrzeug ohne Grund abrupt abgebremst wurde, so muss er seine Behauptung beweisen können, wenn er nicht allein für den Unfall verantwortlich gemacht werden will. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 28. April 2017 entschieden (9 U 189/15).

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