Kleiner Hunger mit großen Folgen

Wer es versäumt hat, während seiner Arbeit eine Mahlzeit zu sich zu nehmen und deswegen auf dem Heimweg anhält, um sein Hungergefühl zu stillen, steht dabei in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 31. August 2017 entschieden (B 2 U 11/16 R).

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