Scheidungskosten nicht steuerlich absetzbar

Mit seinem Urteil vom 18. Mai 2017 (AZ:VI R 9/16) hat der BFH entschieden, dass die Kosten einer Scheidung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar sind, da sie unter das 2013 eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen.

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