Mieter hat bei Selbstauskunft gelogen – muss er Schadenersatz zahlen?

Heutzutage verlangen die meisten Vermieter von sämtlichen Mietinteressenten eine sog. Selbstauskunft. Zu groß ist ihrer Ansicht nach das Risiko, einen insolventen Mieter in ihre Wohnung zu lassen, der sich dann z. B. auch noch als Messie oder Streithammel entpuppt. Bei der Selbstauskunft müssen Mietinteressenten daher unter anderem Angaben zu ihrem Einkommen machen und im Schnitt drei Gehaltsabrechnungen beilegen. Wer hier lügt, riskiert, dass der Vermieter nicht länger am Vertrag festhalten will. Doch was genau kann bei einer Lüge im Rahmen der Selbstauskunft passieren?

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