Streit um manipulierten Tacho

Wurde der Tachostand eines Gebrauchtwagens manipuliert, so hat der Käufer auch dann ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, wenn es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson handelt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Laufleistung in dem Vertrag zugesichert wurde, so das Oberlandesgericht Oldenburg in einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 18. Mai 2017 (1 U 65/16).


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