Unterhaltsvorschuss: mehr Geld für Alleinerziehende?

Bleiben Unterhaltszahlungen durch den unterhaltspflichtigen Elternteil aus, kann der alleinerziehende Elternteil für sein minderjähriges Kind einen sog. Unterhaltsvorschuss beantragen.

Alleinerziehende können aufatmen: Ab dem 01.07.2017 gelten beim Unterhaltsvorschuss neue Regeln, die Single-Eltern das Leben zumindest in finanzieller Hinsicht etwas erleichtern werden. Die Zahlung des Unterhaltsvorschusses ist nicht mehr auf sechs Jahre beschränkt; auch können nun Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr auf Antrag einen Unterhaltsvorschuss verlangen, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil mit seinen Zahlungen in Rückstand ist bzw. diese verweigert.

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