Streit um Krankengeldzahlung

Um im Anschluss an einen Klinikaufenthalt den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch eine gesetzliche Krankenkasse nicht zu verlieren, reicht es aus, wenn zunächst ein Klinikarzt die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat. Das hat das Sozialgericht Leipzig mit Urteil vom 3. Mai 2017 entschieden (S 22 KR 75/16).

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