Haftungsfrage nach Schaden in Selbstbedienungs-Waschanlage

Der Betreiber einer Selbstbedienungs-Autowaschanlage muss grundsätzlich mit einer falschen Positionierung von Fahrzeugen rechnen und dem durch entsprechende Vorkehrungen Rechnung tragen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Mai 2017 entschieden (2 O 8988/16).

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