Streit wegen Kündigung einer privaten Krankenversicherung

Ein privater Krankenversicherer muss die Kündigung einer Vollversicherung nur dann anerkennen, wenn der Versicherte einen ausreichenden Ersatz-Versicherungsschutz nachweist. Das ist beim Abschluss eines Vertrages bei einem englischen Versicherer gegebenenfalls nicht der Fall, so das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Urteil vom 27. April 2017 (2 O 7905/15).

hier weiterlesen: Versicherungsjournal