Der Staat unterstützt den Erwerb von Wohneigentum auf vielfältige Weise und auch die meisten Arbeitgeber geben Geld dazu. Finanzielle Hilfen, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Die Vermögensbildung für Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch Gewährung der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.
In sieben Jahren schaffen Sie sich so ein stattliches Vermögen.
Sie haben folgende Möglichkeiten.
Bausparen
Investmentsparen
Zusätzlich hat
jeder
Bausparer ab 16 Jahren Anspruch auf
Wohnungsbauprämie
Neu seit 01.01.2009: Die Wohnungsbauprämie wird gezahlt, wenn der geförderte Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwendet wird (z. B. für Renovierungen, Modernisierungen, Bau oder den Erwerb einer Immobilie).
Eine Ausnahme besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Hier besteht eine flexible Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist - über das gesamte Guthaben kann frei verfügt werden. Diese Ausnahme kann jeder Bausparer einmal in Anspruch nehmen.
staatl. Förderung: 8,8 %
Anlage in einem Bausparvertrag
(für eigene Einzahlungen)
In sieben Jahren schaffen Sie sich so ein stattliches Vermögen.
Vielleicht der Grundstein für Ihr Eigenheim?
Beispiel für
zwei verheiratete Arbeitnehmer
ein alleinstehender Arbeitnehmer
Ihr Arbeitgeber überweist monatlich
80,00 Euro
40,00 Euro
Sie zahlen selbst monatlich
86,00 Euro
43,00 Euro
9 % Arbeitnehmer-Sparzulage*
595,00 Euro
301,00 Euro
8,8 % Wohnungsbauprämie*
630,77 Euro
315,42 Euro
Guthaben nach 7 Jahren
(inkl. Zinsen)**
16.861,53 Euro
8.391,24 Euro
* im Rahmen gesetzlicher Einkommensgrenzen
** das Guthaben setzt sich zusammen aus Sparbeträgen, Zinsen und staatlichen Vergünstigungen. Die Berechnungsergebnisse beziehen sich auf eine Laufzeit von 7 Jahren.