Arbeitnehmersparzulage Bausparen
zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 EUR bei Singles / 35.800 EUR bei Verheirateten.
Arbeitnehmersparzulage Fonds-Sparpläne
zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 EUR bei Singles / 40.000 EUR bei Verheirateten.
Wohnungsbauprämie
zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.600 EUR bei Singles / 51.200 EUR bei Verheirateten.
Das zu versteuernde Einkommen ist maßgeblich für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
Brutto darf es allerdings wesentlich mehr sein - sehen Sie selbst.
Brutto-Einkommensgrenzen beim Bausparen für die Arbeitnehmer-Sparzulage in EUR 2009