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Eine Berufsunfähigkeit (BU) kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Statistisch gesehen wird jeder Vierte vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen hierfür sind psychische Erkrankungen, Rückenleiden, Krebs und Herz- Kreislauferkrankungen. (Quelle: Online-Rechner Dialog Versicherung) Wozu braucht man eine BU-Absicherung?
Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, besteht kein staatlicher Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Vom Gesetzgeber gibt es aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) lediglich noch eine unzureichende Erwerbsminderungsrente. Berufseinsteiger, die noch keine fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, haben noch nicht einmal darauf einen Anspruch.
Wann ist man Berufsunfähig/Erwerbsunfähig?
Berufsunfähig ist derjenige, der seinen erlernten oder ausgeübten Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Erwerbsunfähig
ist derjenige, der zu keinerlei Arbeit mehr in er Lage ist. Hierbei spielen Ausbildung oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit keine Rolle- den Grad der Erwerbsminderung bestimmt allein, ob der Versicherte noch irgendwie am Arbeitsmarkt einsetzbar ist. So kann der Arzt vielleicht nicht mehr operieren, als Nachtportier ist er jedoch einsetzbar. Der Gerüstbauer kann zwar nicht mehr schwer heben auf Grund eines Bandscheibenvorfalls, so lange er noch schmerzfrei in einem Büro sitzen kann, erhält auch er keine staatlichen Leistungen. Auch dann nicht, wenn auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle zur Verfügung steht.
Wie hoch sind die gesetzlichen Leistungen?
Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt: Nur Personen, die vor 1961 geboren sind haben Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Für alle anderen gilt die Erwerbsminderungsrente.
Wie hoch sollte meine Absicherung bei BU sein?
Die Höhe der Absicherung der monatlichen BU- Rente orientiert sich an der Lücke zwischen Ihrem Nettoeinkommen und der gesetzlichen Absicherung aus der Rentenversicherung. Als Faustregel gilt: Die Absicherung der BU-Rente sollte 75-80 % Ihres Nettoeinkommens betragen.
Bei Beamten sind ca. 50% der Bezüge ausreichend.
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Welche Leistungen sollte meine private BU-Absicherung enthalten?
Die BU kann als selbständiger Vertag oder in Kombination mit einer Risiko- oder Kapitalversicherung abgeschlossen werden.
Eine Kombination mit einer Kapitalversicherung ist nicht zu empfehlen. Sollte im Falle eines finanziellen Engpasses (z.B.Arbeitslosigkeit,längerer Krankheit) oder mangelnder Rendite die Lebensversicherung gekündigt werden, verliert man auch seinen BU-Schutz. Beim Abschluss einer neuen BU gilt dann das neue Eintrittsalter, was höhere Beiträge zur Folge hat. Hat sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtert kann dies auch zur Ablehnung einer BU-Vorsorge durch die Gesellschaften führen.
Wird jedoch eine BU-Absicherung mit
einer Risikolebensversicherung kombiniert, kann dies durchaus lohneswert sein. Bei einigen Geselllschaften ist der kombinierte Vertrag günstiger als die BU-Einzelabsicherung. Damit Sie für sich die beste Entscheidung treffen können, sollten Sie beides miteinander vergleichen.
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