Das neue Jahr bringt wieder eine ganze Reihe von Veränderungen.Hier ein kurzer Überblick.
Sozialversicherung:
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
-Renten- und Arbeitslosenversicherung auf monatlich 4650,-Euro (Ost)
und 5500,-Euro (West)
-Kranken- und Pflegeversicherung
einheitlich auf monatlich 3750,-Euro
Oberhalb dieser Grenzen werden keine Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.
Krankenkasse:
-Steigerung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
von 48600 Euro auf 49950 Euro pro Jahr.
Wer z.Zt. 3 Jahre lang oberhalb dieser Grenze verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. (Änderungen auf 1Jahr sind hier schon wieder geplant)
Pflege:
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen.
Pflegehilfe
Pflegegeld
Pflegestufe 1
von
420 auf
440
von 215 auf 225
Pflegestufe 2
von
980 auf 1040
von 420 auf 430
Pflegestufe 3
von 1470 auf 1510
von 675 auf 685
Vollstationäre Versorgung Stufe 3
von 1470 auf 1510
Härtefälle
von 1750 auf 1825
Kurzzeitpflege
von 1470 auf 1510
Mehr Geld für Kinder:
-Steigerung des Kinderfreibetrages von 6.024 Euro auf 7.008 Euro
-Erhöhung Kindergeld um 20 Euro/Monat
für die ersten beiden
je
184 Euro
für das 3. Kind
190 Euro
für jedes weitere Kind
215 Euro
Dabei dürfen Kinder in Ausbildung bis zum 25.Lebensjahr 8.004 Euro/Jahr selbst verdienen, ohne dass dadurch der Anspruch auf
Kindergeld erlischt.
-Erhöhung Leistungen des Unterhaltsvorschusses
für Kinder bis zu 5 Jahren
133 Euro (bisher 117 Euro)
für Kinder zwischen 6-11 Jahren
180 Euro (bisher 158 Euro)
Grundfreibetrag:
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt
-für Alleinstehende von jährlich 7.834 Euro auf
8.004 Euro,
-für Ehepaare
von 15.669 Euro auf 16.009 Euro
Wer unter diesem Einkommen liegt, muss keine Steuern zahlen.
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab 52.882 Euro.(bisher 52.552 Euro)
Besteuerung/Absetzbarkeit:
-Die bei Ehegatten wegen hoher Abschläge unbeliebte Steuerklasse V wird entschärft.
Für Doppelverdiener-Ehepaare gilt ein freiwilliges „Faktorenverfahren“. Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen sollen nicht nur die
Kombination der Steuerklassen III und V wählen können, sondern –optional- gemeinsam nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert werden können. Dabei wird der Steuervorteil bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst später beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.
-Erhöhung der Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen um 400 Euro/Jahr
Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte jährlich
von
1.500
auf 1.900 Euro
Selbstständige
von
2.400
auf 2.800 Euro
Darüber hinaus können die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (auf Höhe des Grundtarifes, ohne Chefarztbehandlung, Einbettzimmer usw. ) angesetzt werden.
Beiträge für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind auch künftig absetzbar. Jedoch nur, wenn die künftigen Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen durch Kranken- und Pflegepflichtbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind.
Mehrwertsteuer:
Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen im Hotel von 19 auf 7 %
Erbschaft:
-Bisher wurden Schenkungen, die der Erblaser in den 10 Jahren vor seinem Tod gewährte, voll auf das Erbteil des Erbnehmers angerechnet. Dies gilt nun nur noch für Schenkungen im letzten Lebensjahr. Schenkungen 2 Jahre vor dem Tod werden zu 90 Prozent, aus dem 3. Jahr zu 80 Prozent usw. angerechnet.
-Besteuerung: Oberhalb des Freibetrages von 20.000 bis zu 75.000 Euro sinkt der Steuersatz von 30 auf 20 Prozent. Für größere Erbschaften sinkt der Steuersatz von 50 auf 43 Prozent. Die gleichen Sätze gelten für Schenkungen.
-Pflegende Kinder, Enkel und Urenkel werden bei Erbschaften begünstigt. Sie erhalten 10 Prozent des Erbes zusätzlich, auch wenn sie hierfür ihre Berufstätigkeit nicht aufgaben oder Pflegezeit nahmen, was bisher Vorraussetzung war.
PKW:
Die AU-Plakette entfällt. Die Abgasuntersuchung ist
künftig
ein Bestandteil der Hauptuntersuchung(HU). Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen des Fahrzeuges signalisiert dann, dass sowohl die Haupt- als auch die Abgasuntersuchung bestanden wurde.
Einkommenssteuernachweis:
Die alte Lohnsteuerkarte verschwindet. Mit dem elektronischen Entgeltnachweis (Elena) müssen Arbeitgeber monatlich Daten an eine zentrale Speicherstelle senden.
Kurzarbeitergeld:
Die Kurzarbeiterregelung wird bei Neuanträgen bis zu 18 Monaten bewilligt (bisher 6 Monate).
Bleiberecht:
Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe wird um zwei Jahre bis Ende 2011 verlängert
.
Ausweis:
Der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat wird am 01.11.2010 eingeführt. Alte Dokumente bleiben bis zum Ablauf weiterhin gültig.