Elterngeld gehört genau wie das Arbeitslosengeld oder
Mutterschaftsgeld zu den Lohnersatzleistungen. Grundsätzlich gilt
für alle, die im Jahr mehr als 410,- Euro der sogenannten
Lohnersatzleistungen beziehen, dass sie zur Abgabe der
Steuererklärung verpflichtet sind.
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, erhöht jedoch die Summe der
Gesamteinkünfte und damit den mit dem Einkommen steigenden
Steuersatz.
Freibeträge der Kinder zur Senkung der Steuerlast nutzen
Um mehr Geld steuerfrei anzulegen, sollten Eltern beim Sparen die
Freibeträge der Kinder mit nutzen. Darauf weist der Bundesverband
deutscher Banken hin.
Falls Kinder im Jahr 2010 ausschließlich Einnahmen aus
Kapitalvermögen haben, gelten folgende Freibeträge:
Seit dem 01.01.2010 beträgt der Grundfreibetrag 8.004 Euro.
Zusätzlich kommen der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro
und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro hinzu. Insgesamt
sind das 8.841 Euro, die pro Kind in diesem Jahr für Zinsen,
Dividenden und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen steuerfrei
sind.
Alle 10 Jahre können Eltern bis zu 400.000 Euro auf ein Kind
übertragen, ohne dafür Schenkungssteuer zahlen zu müssen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Übertragung innerhalb der
Familie rechtlichen Vorschriften entsprechen muss um anerkannt zu
werden.
Das heißt, das Eltern nicht mehr ohne weiteres auf das Kapital
oder Zinsen für eigene Zwecke verfügen können, wenn ein Depot
oder Konto auf den Namen des Kindes eingerichtet wurde.
Festgeld und Tagesgeldkonten
Noch vor kurzem erhielten Anleger 4% und mehr Zinsen. Davon kann
man zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur träumen.
Jetzt muss man schon einige Zeit suchen, um bei einer Laufzeit
von 3 Jahren eine drei vor dem Komma zu finden.
Stiftung Warentest hat von 78 Banken die Konditionen für Tages-
und Festgeld unter die Lupe genommen. Einen Zinssatz von 3,5 %
bringt gegenwärtig nur die Santander Consumer Bank beim Festgeld
mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Bei den Tagesgeldkonten ist
derzeit die Bank of Scotland mit einer Verzinsung von 2,3 %
(Mindestanlage 5000 Euro) Spitzenreiter.
Bei der Anlage sollten Verbraucher darauf achten, welchem
Einlagensicherungsfonds die Banken angehören. Deutsche Banken
unterliegen der gesetzlichen Sicherung von 50.000 Euro. Für
Summen, die darüber hinaus gehen, springt bei privaten Banken der
Einlagensicherungsfonds des deutschen Bankenverbandes ein, sofern
die Institute diesem angehören. Die Sparkassen haben einen
eigenen Sicherungsfonds mit unbegrenzter Deckung.
Tipp: Achten Sie bei Auszahlung der Zinsen auf monatliche oder
vierteljährliche Zahlweise, so werden Zinsen mit verzinst. Auch
sollte die Kontoführung kostenfrei sein
Familienversicherung
Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung
von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Familienversicherte treten folgende Neuerungen dieses Jahr in
Kraft.
Als Familienangehörige sind Sie versichert, wenn Ihr
Gesamteinkommen monatlich 365 Euro (jährlich 4.380 Euro) nicht
überschreitet. Mitversichert sind auch Enkelkinder, wenn deren
Einkommen die genannten Grenzen nicht überschreitet und deren
Vater oder Mutter als Kind bei den Eltern familienversichert ist.
Eine Familienversicherung ist ebenfalls möglich, wenn Sie eine
geringfügige Tätigkeit ausüben und monatlich nicht mehr als 400,-
Euro (jährlich 4.800Euro) verdienen.
Zusatzbeitrag gesetzliche Krankenversicherung
Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag haben Sie ein
Sonderkündigungsrecht. Die Kasse muss Ihre Versicherten
mindestens einen Monat bevor der Zusatzbeitrag in Kraft tritt
über das Sonderkündigungsrecht informieren. Die Kündigungsfrist
beträgt dann 2 Monate zum Monatsende. Während der Kündigungsfrist
muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden.
Gesetzlich Versicherte, die bei Ihrer Krankenkasse einen
sogenannten Wahltarif abgeschlossen haben, können nicht sofort
wechseln. Sie besitzen kein Sonderkündigungsrecht.