Arbeit und Beruf
gesetzliche UnfallversicherungVerlässt ein Arbeitnehmer zum Tanken den direkten Weg zur Arbeit, ist er nicht unfallversichert.(Sozialgericht Detmold, Az.: S14 U 3/09) (Quelle:Mitteldeutsche Zeitung vom 03.04.2010)KündigungMitarbeitern kann eine fristlose Kündigung drohen, wenn sie trotz Abmahnung wiederholt Pausen zum Rauchen einlegen, ohne diese Zeit erfassen zu lassen.(Arbeitsgericht Duisburg, Az.: 3 CA 1336/09) (Q uelle:Mitteldeutsche Zeitung v. 22.11.09) BetriebsspracheIn internationalen Unternehmen darf der Chef nicht einfach vorschreiben, das im Betrieb Englisch gesprochen werden muss. Der Betriebsrat habe ein Mitspracherecht. In dem Fall hatte eine Arbeitgeberin ohne Rücksprache neue Regeln zur Verwendung der englischen Sprache vorgegeben.Dies war unzulässig. Die Chefin habe nicht nur geplant, einzelne Anweisungen auf Englisch zu verfassen. Vielmehr sollten die Mitarbeiter auch untereinander englisch reden.(Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 5 TaBV 114/08)( Quelle:Mitteldeutsche Zeitung v. 19.09.09)InsolvenzGeht der Betrieb pleite, müssen die Mitarbeiter meist keine Gehaltsrück- forderungen fürchten. So kann der Insolvenzverwalter nicht velangen, dass Löhne zurückgezahlt weden. Immer häufiger forderten Insolvenzverwalter Löhne zurück.Die Arbeitnehmer hätten wissen müssen, dass ihr Betrieb insolvent ist, heißt es oft. Doch ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, sich über die finanzielle Situation des Arbeitgebers zu informieren.(Bundesgerichtshof Karlsruhe Az.: IX ZR 62/08) (Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 29.08.2009)Grundvergütung Jüngere Arbeitnehmer dürfen im Tarifvertrag nicht beim Gehalt benachteiligt werden. Demnach ist es eine unzulässige Diskriminierung, wenn die Höhe der Grundvergütung nach dem Alter gestaffelt ist. In dem Fall hatte ein Angestellter gegen eine Regelung geklagt, wonach die Höhe der Grundvergütung sich nach dem Alter richtete. Jüngere bekamen dadurch bei gleicher Tätigkeit weniger Geld als ihre älteren Kollegen. Dies ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.(Landesarbeitsgericht Hessen Az.: 2 Sa 1689/08) (Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 22.08.2009) Rückruf nur im NotfallEines darf ein Chef jedoch nicht: Bereits genehmigten Urlaub canceln oder Angestellte aus den Ferien zurückrufen. Ausnahmen hiervon gibt es nur im Extremfall, beispielsweise, wenn der kurzfristige Zusammenbruch des Betriebs droht – „und auch dann muss der Chef alle Kosten, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie beispielsweise durch das Stornieren einer Reise entstehen, übernehmen“, betont Fachanwalt Steinkühler. Bloße organisatorische Probleme reichen jedenfalls nicht aus, um bereits erteilten Urlaub zu widerrufen (Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 22 Ca 4283/05).(Quelle: FOCUS ONLINE 15.06.09) Kranke dürfen Urlaub nachholenNach neuester Rechtsprechung bleibt der Urlaubsanspruch eines Angestellten auch bestehen, wenn er seine freien Tage wegen längerer Krankheit nicht im laufenden Kalenderjahr nimmt (BAG, Az. 9 AZR 983/07). Doch: „Wenn der kranke Mitarbeiter keinen Urlaub nehmen kann, muss ihm sein Chef zunächst auch kein Urlaubsgeld bezahlen“, sagt Fachanwalt Müller. Ansprüche aus dem Urlaub könnten im bestehenden Arbeitsverhältnis nur erfüllt werden, wenn der Angestellte arbeitsfähig ist. Sobald aber der Urlaub nachgeholt wird, bekommt der Angestellte seinen Zuschuss (BAG, Az. 9 AZR 477/07).(Quelle:FOCUS ONLINE 15.06.09) § Urlaubsanspruch. Unverbrauchte Urlaubstage aus dem Vorjahr dürfen von Arbeitgebern nur gestrichen werden, wenn die Mitarbeiter tatsächlich die Möglichkeit hatten, die freien Tage zu nehmen. War ein Arbeitnehmer dauerhaft krank, bleiben Urlaubstage auch über den 31. März hinaus erhalten (EuGH, Az. C-350/07; C-520/06). (Quelle:FOCUS MONEY nr.10 02/09)
Arbeitsrecht
(Quelle:FOCUS MONEY Neue Urteile 24.09.08)
§ Kündigung. Auch eine mit „Kopie“ beschriftete Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis rechtswirksam beenden. Das gilt zumindest dann, wenn das Schreiben eine Originalunterschrift enthält (ArbG Hamburg, Az. 21 Ca 563/07).
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